Umlageverfahren U1 – Was ist das?
Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer Firma wegen Arbeitsunfähigkeit krankgeschrieben, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, sechs Wochen lang Lohn oder Gehalt weiter zu bezahlen. Vor allem für kleinere Unternehmen stellen diese Kosten, für die sie im Gegenzug keine Arbeitsleistung erhalten, eine große Belastung dar. Hier springt die Ausgleichskasse ein: Arbeitgeber, die am Ausgleichsverfahren (auch Umlageverfahren oder Entgeltfortzahlungsversicherung genannt) U1 teilnehmen, erhalten ihre Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Auf dieser Seite möchten wir Arbeitgeber ausführlich über das Erstattungsverfahren im Krankheitsfall informieren. Zudem können Sie unseren U1-Erstattungsrechner nutzen, der Ihnen Auskunft darüber gibt, ob Ihr Betrieb zur Teilnahme am Ausgleichverfahren verpflichtet ist.
Für diese Versicherung entrichtet der Betrieb im Gegenzug pro Mitarbeiter einen monatlichen Beitrag. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Umlagesatz der Ausgleichskasse der zuständigen Krankenkasse. Auch die Höhe der Erstattung der Lohnfortzahlungskosten variiert je nach Krankenkasse. Maximal beträgt sie 80 Prozent. Einige IKKn bieten ihren Arbeitgebern hier eine Wahlmöglichkeit zwischen verschieden hohen Umlagesätzen an, die jeweils an unterschiedliche Erstattungsquoten gekoppelt sind.
Eine Übersicht der Umlagesätze sowie weitere Kennzahlen finden Sie auf unserer Seite Rechenwerte.