Neue Krankenkasse – wann kann man wechseln?
Als Mitglied können Sie Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, wenn
- Sie bereits 12 Monate Mitglied bei einer Krankenkasse waren (= Bindungsfrist).
- Ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht (Sonderkündigungsrecht, ungeachtet der Bindungsfrist von 12 Monaten).
- Sie den Arbeitgeber wechseln oder ein anderer versicherungsrechtlicher Status erfolgt (Ausbildungsbeginn, Renteneintritt, Beginn der Selbstständigkeit, Beginn der Arbeitslosigkeit).