Ich habe der ePA in Teilen oder komplett widersprochen. Wird der Widerspruch beim Krankenkassenwechsel an die neue Krankenkasse übertragen?
Ja. Ihr Widerspruch wird in der Regel an die neue Krankenkasse übertragen.
Es gibt zwei Ausnahmen zu beachten:
Haben Sie der Bereitstellung der Abrechnungsdaten zu in Anspruch genommenen Leistungen in der ePA widersprochen?
In diesem Fall muss der Widerspruch bei der neu gewählten Krankenkasse erneut ausgesprochen werden.
Bis voraussichtlich Ende des Sommers 2025 wird ein Widerspruch gegen die Forschungsdatenspende bei einem Kassenwechsel nicht automatisch übertragen. Der Widerspruch muss bis dahin bei der neuen Krankenkasse erneut eingereicht werden.