Laufen begonnene Behandlungen beim Krankenkassenwechsel weiter?
Ja, begonnene Behandlungen laufen nach einem Wechsel bei der neuen Krankenkasse weiter. Informieren Sie Ihre neue Krankenversicherung umgehend über die laufende Behandlung, da sie die Kosten trägt.
Genehmigte, aber noch nicht begonnene Behandlungen müssen bei der neuen Krankenversicherung neu beantragt und von ihr genehmigt werden.
Hilfsmittel, zum Beispiel Rollstühle und Rollatoren, müssen Sie Ihrer alten Krankenversicherung zurückgeben, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Die neue Krankenkasse wird Ihnen einen gleichwertigen Ersatz liefern. Auch bei Medikamenten ist es möglich, dass die neue Krankenkasse eine gleichwertige Alternative übernimmt.