Muss ich meinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel informieren?
Eine formlose Mitteilung des Krankenkassenwechsels an Ihren Arbeitgeber ist ausreichend. Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über den Wechsel zur IKK Südwest. Gleiches gilt für die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung, wenn Sie hierüber eine Leistung beziehen.