Schwangerschaft: Zusatzleistungen

Siegel und Auszeichnung der Zeitschrift Eltern für die Familienleistungen der IKK Südwest

Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes liegt uns sehr am Herzen. Gerade in der ereignisreichen und aufregenden Zeit einer Schwangerschaft ist ein Mehr an Unterstützung und Versorgung wünschenswert. Dieses Mehr an Leistung bietet Ihnen die IKK Südwest. Über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus haben werdende Mütter im Rahmen des Gesundheitskontos die Möglichkeit, folgende Leistungen mit uns abzurechnen:

Vorsorgeleistungen

  • Toxoplasmose-Test
  • Nackenfaltenmessung
  • Trisomie-Test (zum Beispiel Triple-Test)
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken
  • Streptokokken-, Zytomegalie-, pH-Selbsttest

Voraussetzung ist, dass die vorgenannten Vorsorgeleistungen von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden, der approbierter Privat- oder Vertragsarzt ist und zusätzlich über die Facharztanerkennung Frauenheilkunde und Geburtshilfe verfügt. Die oben genannten Vorsorgeleistungen können beim Vorliegen eines individuellen Untersuchungsanlasses mit dem Ziel erbracht werden, einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken und/oder Risikofaktoren früh zu erkennen. Die jeweilige Behandlungsmethode darf nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen sein und die Maßnahme auch nicht bereits nach den „Mutterschafts-Richtlinien“ des G-BA Bestandteil der ärztlichen Versorgung sein.

Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel

Neben den Vorsorgeuntersuchungen können auch Mono- oder Kombipräparate mit den Wirkstoffen Eisen/Magnesium/Folsäure in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist, dass die nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel durch eine Apotheke oder einem nach dem deutschen Recht zulässigen Versandhandel für Arzneimittel aufgrund einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) erfolgt ist.

Die Erstattung beziehungsweise Bezuschussung der Kosten erfolgt unter Vorlage einer Verordnung (Privatrezept) sowie der Rechnung der Apotheke.

Hinweis

Die IKK Südwest erstattet pro Schwangerschaft grundsätzlich die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, jedoch für sämtliche Leistungen (Vorsorgeleistungen und nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel) insgesamt nicht mehr als 300 Euro (NEU ab 1. Januar 2025)

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