Zahlstellen-Meldeverfahren

Beim Zahlstellen-Meldeverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen.

Dabei meldet die Zahlstelle der Krankenkasse die Bewilligung, Veränderung und die Beendigung eines Versorgungsbezuges. Aufgrund dieser Meldung ermittelt die Krankenkasse des Versorgungsempfängers dann die Beitragsabführungspflicht unter Berücksichtigung von Mindest- und Höchstwerten sowie möglicher Freibeträge und meldet diese Informationen an die Zahlstelle zurück.

Maßgeblich für die Inhalte der Zahlstellenmeldungen sind die

  • gesetzlichen Grundlagen,
  • die Verfahrensbeschreibung,
  • die Datensatzbeschreibung,
  • und die Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren.

Die Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.