Fälligkeiten

Die Beitragsnachweise sind spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge bei der Krankenkasse (Einzugsstelle) einzureichen. Das heißt, der Beitragsnachweis muss spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages (00:00 Uhr) der Einzugsstelle vorliegen (vergleiche Gemeinsame Grundsätze zum Aufbau der Datensätze für die Übermittlung von Beitragsnachweisen durch Datenübertragung nach § 28b Abs. 2 SGB IV).

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Bis zu diesem Termin müssen die Beiträge auf dem Konto der IKK Südwest (Einzugsstelle) eingegangen sein.

Abgabetermine 2025

MonatAbgabetermin BeitragsnachweisFälligkeitstag
Januar 202527.01.202529.01.2025
Februar 202524.02.202526.02.2025
März 202525.03.202527.03.2025
April 202524.04.202528.04.2025
Mai 202523.05.202527.05.2025
Juni 202524.06.202526.06.2025
Juli 202525.07.202529.07.2025
August 202525.08.202527.08.2025
September 202524.09.202526.09.2025
Oktober 202527.10.202529.10.2025
November 202524.11.202526.11.2025
Dezember 202519.12.202523.12.2025

Abgabetermine 2024

MonatAbgabetermin BeitragsnachweisFälligkeitstag
Januar 202425.01.202429.01.2024
Februar 202423.02.202427.02.2024
März 202422.03.202426.03.2024
April 202424.04.202426.04.2024
Mai 202424.05.202428.05.2024
Juni 202424.06.202426.06.2024
Juli 202425.07.202429.07.2024
August 202426.08.202428.08.2024
September 202424.09.202426.09.2024
Oktober 202425.10.202429.10.2024
November 202425.11.202427.11.2024
Dezember 202419.12.202423.12.2024

Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt wurden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom Hundert des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu zahlen.

Die IKK Südwest ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, rückständige Beiträge zu mahnen und Mahngebühren zu erheben. Die Höhe dieser Mahngebühren entspricht den Vorgaben des § 19 Abs. 2 VwVG.

Ein Lastschriftverfahren ermöglicht, dass die Beiträge rechtzeitig abgebucht und pünktlich zum Fälligkeitstermin dem Beitragskonto gutgeschrieben werden. Ein Zahlungsverzug kann nicht mehr eintreten.

Um am Lastschriftverfahren teilzunehmen, wird lediglich ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt. Bitte übermitteln Sie dies im Rahmen des Datenaustauschverfahren zwischen den Krankenkassen und Arbeitgebern (DSAK-Datensatz Arbeitgeberkonto).