Welcher Beitragssatz für Eltern mit mehreren Kindern seit dem 1.7.2023 gilt, ist nicht immer auf den ersten Blick klar. Die Regeln sind: Vom zweiten bis zum fünften Kind reduziert sich der allgemeine Beitragssatz für jedes Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkte. Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ab- lauf des Monats, in dem sie ihr 25. Lebens- jahr vollenden, anschließend sind sie keine „Abschlagskinder“ mehr. Das bedeutet, dass Kinder über 25 Jahre für den Beitragsabschlag nicht mehr bei der Anzahl der Kinder mitzählen. Die nachfolgende Tabelle soll die Neuregelung veranschaulichen: Neuregelung: Mitglieder Mitglieder ohne Kinder (allgemeiner Beitragssatz 3,4 % zuzüglich Beitragszuschlag 0,6 %) Mitglieder mit einem Kind (allgemeiner Beitragssatz 3,4 %) Mitgliedern mit zwei Kindern (allgemeiner Beitragssatz 3,4 % abzüglich 0,25 %) Mitglieder mit drei Kindern (allgemeiner Beitragssatz 3,4 % abzüglich 0,5 %) Mitglieder mit vier Kindern (allgemeiner Beitragssatz 3,4 % abzüglich 0,75 %) Mitglieder mit fünf (oder mehr) Kindern (allgemeiner Beitragssatz 3,4 % abzüglich 1,0 %) Seit dem 1.7.2023 gültiger Beitragssatz 4,0 % 3,4 % 3,15 % 2,9 % 2,65 % 2,4 % 47