Beispiel für einen Monat: Pflegebedingte Aufwendungen Ausbildungsumlagen Gesamtsumme Abzüglich Leistung der Pflegekasse zur vollstationären Pflege (Pflegegrad 3) Eigenanteil Zuschlag (angenommen 50 %) 75,00 Euro x 30,42 = 2281,50 Euro 6,50 Euro x 30,42 = 197,73 Euro = 2479,23 Euro = 1319,00 Euro = 1160,23 Euro = 580,11 Euro Wird später ein höherer Pflegegrad zuerkannt und steigen dadurch die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Leistung der Pflegeversicherung zu den Kosten der vollstationären Pflege, wird der zustehende Leistungszuschlag zur Min- derung der Eigenanteile neu berechnet. Ändern sich im Laufe eines Monats die pflegebedingten Aufwendungen (z. B. wegen einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus), wird der Leistungszuschlag ebenfalls neu berechnet. Den Leistungszuschlag zahlen wir direkt an die Pflegeeinrichtung, die den Eigenanteil der pflege- bedürftigen Person dann entsprechend verringert. Der Anspruch besteht nicht, wenn eine Kranken- kasse Kosten für die vollstationäre Hospizversor- gung trägt oder in der vollstationären Pflege- einrichtung die Kosten für eine außerklinische Intensivpflege übernimmt, weil die pflegebe- dürftige Person dann keine Eigenanteile zu den pflegebedingten Aufwendungen zu tragen hat. Hinweis: Kalendermonate, in denen nur für einen Teilzeitraum Leistungen der voll- stationären Pflege bezogen werden, gelten als volle Kalendermonate. Alle Kalendermonate mit vollstationärer Pflege werden auf die Dauer angerechnet, also auch frühere Zeiten nach einer Unterbrechung der vollstationären Pflege oder die Pflege in einem anderen Pflegeheim nach einem Heimwechsel. Zeiten, in denen eine pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus stationär behandelt und deshalb die vollstationäre Pflege vorüber- gehend unterbrochen wird, werden bei der Berechnung der Dauer der vollstationären Pflege berücksichtigt. Zeiten der Kurzzeitpflege bleiben dagegen unberücksichtigt. 37